Die Inhaberaktie ist eine Aktie, deren Rechte aus dem entsprechenden Papier (dem Inhaberpapier) abgeleitet werden kann.

Der Besitzer von Inhaberaktien kann alle mit ihnen verbundenen Rechte (Dividendenanspruch, Stimmrecht) wahrnehmen, ohne sich namentlich ins Aktienbuch der Gesellschaft einzutragen, was eine Meldepflicht bei der Gesellschaft bei Wechsel des Aktienbesitzers mit sich bringen würde. Inhaberaktien sind deshalb leicht durch Einigung und Übergabe übertragbar und stellen den Großteil der in Deutschland gehandelten Aktien dar.

Der Gegensatz wäre z.B. eine Namensaktie, deren Inhaber im Aktienbuch des Unternehmens verzeichnet ist. Eine Übertragung ist dann nur gültig, wenn sie gleichzeitig im Aktienbuch der AG vorgenommen wird.

Eine Inhaberaktie kann deshalb sehr leicht an der Börse gehandelt werden. Sind sich Käufer und Verkäufer einig, kann die Aktie sofort im Depot umgebucht werden. Theoretisch kann sie auch direkt dem Aktionär ausgehändigt werden. Dieser kann sie dann beliebig außerhalb der Börse verkaufen. Dies ist jedoch sehr unüblich geworden.

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