Zu den Insiderregeln gehören die Insider-Handelsrichtlinien und die Berater- und Händlerrichtlinien.

In den USA wird der Verstoß gegen Insiderregeln hart geahndet (Bußgelder, Haftstrafen, Handelslizenz-Entzug etc.). Auch in Deutschland ist ein Verstoß seit der Einführung des Wertpapierhandelsgesetzes 1994 strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Siehe hierzu auch § 38 Wertpapierhandelsgesetz.

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