Unter
Aufgeld, auch
Agio genannt, versteht man den Betrag, den z.B. der Darlehensschuldner außer den Zinsen über die Darlehenssumme hinaus bezahlen muss. Ein
Agio wird ferner auch als Eintrittsgeld für den Beitritt in eine
Kommanditgesellschaft mit Verlustbeteiligungen erhoben. Abgeld wie Aufgeld stellen also Erscheinungsformen des Unterschiedsbetrags dar, der zwischen dem Ausgabebetrag und dem Rückzahlungsbetrag, insbesondere bei Aufnahme eines Kredits, besteht. Man bezeichnet diesen Unterschiedsbetrag häufig auch als
Damnum.