Lexikon V
Das gesamte betriebliche Rechnungswesen sollte nach dem Grundsatz der Verantwortlichkeit aufgebaut werden. Da Führungskräfte auch für finanzwirtschaftliche Resultate verantwortlich sind, ist durch die Gestaltung von Kostenstellen-, Kostenträger- und
Deckungsbeitragsrechnung dafür zu sorgen, dass in den Berichten klar zwischen den von der jeweiligen Person direkt und selbständig innerhalb eines Jahres beeinflussbaren
Kosten, Leistungen und Erlösen sowie Umlagen oder kalkulatorischen Werten unterschieden wird.