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Abschreibung PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 06. März 2009 um 01:00 Uhr

Englisch: depreciation

Wirtschaftsgüter, die mindestens für die Dauer einer Abrechnungsperiode lang im Unternehmen genutzt werden, werden (erfolgsneutral) in die Bilanz aufgenommen. Mit der Abschreibung werden rechnerisch - und nach festgelegten Sätzen (Abschreibungssatz) - die Kosten angegeben, mit dem der Wert durch Abnutzung oder Marktpreisschwankungen sinkt.

Durch das Instrument der Abschreibung - als Kostenblock- wird ein Teil des Gewinns nicht versteuert und kann der Substanzerhaltung der Unternehmung zufließen.

Abschreibung bedeutet allgemein die rechnerische Erfassung von Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände. Das heißt: Abschreibungen spiegeln den Verbrauch an Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wieder.

Fälschlicherweise wird die Kurzbezeichnung "AfA" (= Absetzung für Abnutzung) oft für den Abschreibungsbegriff generell verwendet. Die "Abschreibung bzw. Absetzung für Abnutzung" stellt jedoch nur eine Ursache für Wertminderungen bei betrieblichen Vermögensgegenständen dar.

Ursachen der Abschreibungen können zum Beispiel auch sein: der technische Fortschritt, der Ablauf der Mietzeit für ein Grundstück, auf dem eine Anlage steht, der Ablauf von Patenten usw.

In der Bilanz dienen die Abschreibungen dazu, das Vermögen detailliert auszuweisen: Der Wert des Gegenstandes wird auf der Aktivseite reduziert (direkte Abschreibung).

In die Gewinn- und Verlustrechnung gehen die Abschreibungen als Aufwendungen ein. Sie dienen der richtigen Verteilung von Ausgaben auf die Perioden, in denen der Wert des angeschafften Gutes verzehrt wurde.

Der Ausweis der Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung setzt sich zusammen aus Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.


Andere  Definition:
Durch Abschreibungen werden die rechnerischen Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände erfasst. Anhand einer statistischen Lebensdauer des Gutes kann ein Abschreibungssatz ermittelt und dem Wirtschaftsgut zugeordnet werden, so dass zum Ende einer Abrechnungsperiode der verminderte Wert ausgewiesen wird. Abschreibungen sind betriebliche Kosten und schmälern den Gewinn vor der Versteuerung. Im Sprachgebrauch wird die Abschreibung auch AfA (Absetzung für Abnutzung) genannt. Dieser Begriff trifft jedoch nicht immer zu, da es auch andere Gründe als die Abnutzung für eine Abschreibung geben kann.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 11. Juli 2009 um 10:17 Uhr
 
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