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Absetzung für Abnutzung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 06. März 2009 um 01:00 Uhr

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine nach dem Einkommenssteuerrecht zur genaueren Periodenabgrenzung des Jahresgewinns zulässige buchmässige Abschreibung von dauerhaften

Wirtschaftsgütern.

Weiterführende Informationen

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 07. August 2009 um 13:17 Uhr
 
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