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Agio PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 06. März 2009 um 01:00 Uhr

Mit Agio bezeichnet man ein Aufgeld bei der Rückzahlung einer Schuld, d.h. zu dem nominellen Wert z.B.

einer Beteiligung oder eines Darlehens ist ein zusätzlicher Betrag (Agio) zu erbringen.

Weitere Informationen:

Agio im Gruenderlexikon

Agio absetzen

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 10. August 2009 um 10:09 Uhr
 
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