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Freitag, den 06. März 2009 um 01:00 Uhr |
Die Beleihung ist eine Kreditgewährung auf der Grundlage einer Sicherheit. Die Höhe der möglichen Beleihung hängt ab vom Beleihungswert des Sicherungsgutes und von seiner Beleihungsgrenze. Das Beleihungsverfahren ist i.d.R. institutsübergreifend in sog. Musterrichtlinien, wie z.B. den landesspezifischen Beleihungsgrundsätzen für Sparkassen, geregelt.
Beleihungsunterlagen.Flickr PhotosDiese Bilder werden nach dem Zufallsprinzip von flickr geliefert. Wir haben keinen Einfluss auf deren Auswahl. |