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Disagio PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 06. März 2009 um 01:00 Uhr

Mit einem Kreditinstitut kann bei Darlehensauszahlung eine Zinsvorauszahlung vereinbart werden, die dann vom Darlehensbetrag durch den Darlehensgeber einbehalten wird. Durch dieses Disagio/Damnum kann der Nominalzins und somit die zu vereinbarende Leistungsrate gesenkt werden.

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. August 2009 um 08:54 Uhr
 
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