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Kommanditgesellschaft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 06. März 2009 um 01:00 Uhr

Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) benötigt man mindestens einen Komplementär (persönlichen Vollhafter) und einen Kommanditisten (haftet nur in Höhe seiner Einlage). Die Firma der Kommanditgesellschaft muss wenigstens den Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters mit einem Zusatz enthalten, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet, z.B. Müller & Co.

Der Zusatz KG ist nicht zwingend erforderlich.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 09. August 2009 um 19:11 Uhr
 

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