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Sicherungsübereignung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 06. März 2009 um 01:00 Uhr

Zur Besicherung von Krediten werden in der üblichen Bankpraxis z.B. Kraftfahrzeuge, Maschinen, Einrichtungsgegenstände sowie Waren und Vorräte sicherungsübereignet (vgl. Verpfändung). Ein wesentlicher Unterschied zum Pfandrecht besteht darin, dass das Sicherungsgut bei dem Sicherungsgeber zur Nutzung verbleibt. Hierdurch entstehen aus Banksicht besondere Risiken (z.B.

Untergang, besondere Abnutzung), so dass die Kreditinstitute der Sicherungsübereignung nur wenig Werthaltigkeit beimessen.

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. August 2009 um 08:57 Uhr
 
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