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Freitag, den 06. März 2009 um 01:00 Uhr |
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Als Umlaufvermögen bezeichnet die Betriebswirtschaft die Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die nicht dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Beispiele: (Halb-)Produkte, Material, Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestände.
Andere Definition: Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensteile bezeichnet, die nicht zum Anlagevermögen bzw. zur Rechnungsabgrenzung gehören. Dies sind insbesondere der Bestand an Vorräten, Forderungen sowie die vorhandenen Barvermögen.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 15. Juli 2009 um 12:04 Uhr |