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Umlaufvermögen PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 06. März 2009 um 01:00 Uhr

Als Umlaufvermögen bezeichnet die Betriebswirtschaft die Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die nicht dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Beispiele: (Halb-)Produkte, Material, Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestände.


Andere Definition:
Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensteile bezeichnet, die nicht zum Anlagevermögen bzw. zur Rechnungsabgrenzung gehören. Dies sind insbesondere der Bestand an Vorräten, Forderungen sowie die vorhandenen Barvermögen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 15. Juli 2009 um 12:04 Uhr
 
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