Forum, FAQÜberblick , Kontakt, FAQ / Hilfe

Finanzen-Lexikon

Google
  Web finanzen-lexikon.de

  Lexikon von 'Abandonnement' bis 'Aktiva'

    Abbuchungsauftrag

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

Abandonnement

Abbuchungsauftrag
(debit advice, debit order)

Abfindungsangebot
Mit einem Abbuchungsauftrag teilt der Kontoinhaber (Zahlungspflichtiger) seinem Kreditinstitut (Zahlstelle) mit, dass Lastschriften eines Dritten (Zahlungsempfänger) vom Girokonto abgebucht werden können. Dabei kann ein Höchstbetrag festgelegt werden. Diesen Lastschriften kann der Zahlungspflichtige nach der Belastung im Gegensatz zur Einzugsermächtigung nicht widersprechen. Der Abbuchungsauftrag wird der Zahlstelle erteilt.
- 27494/2005-10-23

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Buch ( (Einer der 2003 am häufigsten verwendeten ...)
Zahlstelle ((Innerhalb der Strukturfonds) eine oder mehrere ...)

Alternative Schreibweisen (Synonyme): Abbuchungsauftraege, Abbuchungsaufträge
Weitere interessante Seiten zum Thema dieser Seite

HomepageZugriffe: (pageviews / gesamte Datenbank)
seit dem 1.4.98: Counter
Seite: 75421 /@0


Alle Informationen ohne Gewähr. Ergänzungswünsche richten Sie bitte an den Administrator
© Copyright 1995 - 2006 gebhardt@quality.de ; Impressum,  (Letzte Änderung :2007-04-10)