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  Lexikon von 'Abandonnement' bis 'Aktiva'

    Absetzung für Abnutzung

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

Abschreibung

Absetzung für Abnutzung

absetzungsfähig
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine nach dem Einkommenssteuerrecht zur genaueren Periodenabgrenzung des Jahresgewinns zulässige buchmässige Abschreibung von dauerhaften Wirtschaftsgütern.
- 25325/2005-10-13

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