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  Lexikon von 'Aktivgeschäft' bis 'Avalkreditrahmen'

    Arbitrage

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Arbeitnehmersparzulage

Arbitrage

Arbitrageur
Die Arbitrage bezeichnet die risikolose Ausnutzung unterschiedlicher Kurse einer Ware an verschiedenen Märkten (Börsen) durch den gleichzeitigen Kauf und Verkauf der Ware an beiden Märkten.
- 121967/2006-10-09

Als Arbitrage bezeichnet man (Börsen-) Geschäfte, die die Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede auf verschiedenen Märkten ausnutzen. Ein Marktteilnehmer kann durch gleichzeitigen Kauf eines Gutes (Wertpapier, Devisen) zum niedrigen Preis k1 am Handelsplatz k2 und Verkauf zum höheren Preis b am Handelsplatz B Gewinne erzielen. Dadurch werden Preisunterschiede an verschiedenen Märkten verringert bzw. aufgehoben.
- 12304/2004-07-19

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