Forum, FAQÜberblick , Kontakt, FAQ / Hilfe

Finanzen-Lexikon

Google
  Web finanzen-lexikon.de

  Lexikon von 'Börsengang' bis 'BWA'

    Bardividende

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

Bank-Case

Bardividende

Barrierefreiheit
Die Bardividenden verbleibt nach Abzug des Körperschaftssteueranteils von der Bruttodividende.
- 11089/2004-07-08

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
Dividende (Jährlich auszuschüttender Teil des Gewinns pro ...)
Alternative Schreibweisen (Synonyme): Bardividenden
Weitere interessante Seiten zum Thema dieser Seite

HomepageZugriffe: (pageviews / gesamte Datenbank)
seit dem 1.4.98: Counter
Seite: 75149 /@1


Alle Informationen ohne Gewähr. Ergänzungswünsche richten Sie bitte an den Administrator
© Copyright 1995 - 2006 gebhardt@quality.de ; Impressum,  (Letzte Änderung :2007-05-06)