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Finanzen-Lexikon

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  Lexikon von 'Factoring' bis 'Futureskontrakt'

    Factoring

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Futureskontrakt

Factoring

FAQ
Das Factoring ist ein Vertragsverhältnis zwischen i.d.R. einem Lieferanten und einer auf diesen Geschäftsbereich spezialisierten Factoringbank. Die Forderungen des Lieferanten gegen seine Kunden werden an die Bank abgetreten. Im Gegenzug schreibt die Bank dem Lieferanten den Betrag der Forderung abzüglich einer Factoringgebühr gut. Man unterscheidet echtes und unechtes Factoring. Beim echten Factoring übernimmt die Bank auch das Ausfallrisiko. Zahlt der Kunde nicht, erhält der Lieferant dennoch sein Geld. Die Factoringgebühr ist entsprechend höher. Beim unechten Factoring verbleibt das Ausfallrisiko beim Lieferanten. Zahlt der Kunde nicht, wird die Gutschrift der Bank wieder storniert.
Factoring sichert die Liquidität eines Lieferanten. Selbst wenn Kunden ihre Verbindlichkeiten verspätet begleichen, ist seine Zahlungsfähigkeit gesichert.

---> Siehe auch:
"Factoring" findet sich im WZ2003 Code "74.87.6"
  Factoring (nicht durch Banken)
- 11095/2004-07-08

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
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Ertrag (Der Ertrag einer Solaranlage ist die Wärmemenge, ...)
Bank (Privater oder öffentlich-rechtlicher Wirtschaftsbe ...)
Bank (Privater oder öffentlich-rechtlicher Wirtschaftsbe ...)
Forderung (wird in der DIN EN ISO 9001:2000-12 als ...)

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