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  Lexikon von 'Factoring' bis 'Futureskontrakt'

    Frachtkostenausgleich

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Frachtkostenausgleich

Freiberufler
Der Frachtkostenausgleich (FKA) ist der geldliche Ausgleich zwischen Käufer und Verkäufer für die Belieferung an einem anderen zugelassenen Lieferort, als dem in den Kontraktspezifikationen definierten zentralen Lieferort.
- 122000/2006-10-09

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