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Finanzen-Lexikon

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  Lexikon von 'Garant' bis 'Guthabenzins'

    Gewährleistungsbürgschaft

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gewährleistungsbürgschaft

Gewinn- und Verlust-Rechnung
Bei der Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich die Hausbank des Auftragnehmers, z.B. eines Handwerkers, für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der vom Auftraggeber einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages als Sicherheitseinbehalt (meist 5% der Rechnungssumme) ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten, der in der Summe der Kunden erheblich sein könnte.
- 11366/2004-07-09

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Gewährleistung ()
Bürgschaft ()
Auftraggeber (Unter Auftraggeber ist der Kunde in einer ...)

Alternative Schreibweisen (Synonyme): Gewaehrleistungsbuergschaft, Gewährleistungsbürgschaften
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