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  Lexikon von 'Kündigungsschutz' bis 'Kurs-Gewinn-Verhältnis'

    Kommanditgesellschaf

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Koinvestor

Kommanditgesellschaf

Kommanditgesellschaft
Zur Gründung einer Kommanditgesellschaftt (KG) benötigt man mindestens einen Komplementär (persönlichen Vollhafter) und einen Kommanditisten (haftet nur in Höhe seiner Einlage). Die Firma der Kommanditgesellschaft muss wenigstens den Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters mit einem Zusatz enthalten, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet, z.B. Müller & Co. Der Zusatz KG ist nicht zwingend erforderlich.
- 11381/2004-07-09

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