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Finanzen-Lexikon

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  Lexikon von 'Kündigungsschutz' bis 'Kurs-Gewinn-Verhältnis'

    Kurs-Gewinn-Verhältnis

0-9A-ÄBCDEFGHIJKLMNO-ÖPQRSTU-ÜVWXYZ

Kreditsicherheit

Kurs-Gewinn-Verhältnis

Kündigungsschutz
auch: Price-Earnings-Ratio (PER); Das KURS-Gewinn-Verhältnis (KGV) berechnet sich aus dem Verhältnis von Kurs und Gewinn pro Aktie. Stellt man das KGV eines Unternehmens in Relation zum durchschnittlichen KGV der Branche, erhält man einen ersten Eindruck von einer möglichen Über- oder Unterbewertung. Überbewertet ist ein Unternehmen dann, wenn das KGV deutlich über dem des Branchendurchschnitts liegt. Somit bedeutet ein KGB von 50: Unter der Voraussetzung, dass die Gewinne konstant bleiben, muss man bei diesem KGV 50 Jahre warten, bis die Erträge den Kaufpreis decken. Das KGV ist nicht geeignet zur Beurteilung von Wachstumsunternehmen und Unternehmen mit anfänglicher Verlustsituation (siehe hierzu PEG).
- 11384/2004-07-09

Zu diesem Begriff gehörende Datenbankseiten
PEG (Price-Earnings-To-Growth-Ratio)
Aktie (Urkunde, die einen Anteil am Kapital einer ...)

Alternative Schreibweisen (Synonyme): Kurs-Gewinn-Verhaeltnis, Kurs-gewinn-verhältnisse, Kurs-gewinn-verhältnissen, Kurs-gewinn-verhältnisses
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