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Das Grundkapital (Nominalkapital) einer Aktiengesellschaft besteht aus den emittierten Aktien (jeweils zum Nennwert eingerechnet).

Zunächst besteht das Grundkapital aus den eingezahlten Barmitteln (oder bewerteten Sachgütern). Später kann es durch Kapitalerhöhung/Kapitalschnitt weiter verändert werden.

Ergebnisse aus dem laufenden Geschäft (Gewinne) verändern nicht das Grundkapital sondern gehen in die Rücklagen.

Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000 Euro betragen, jede Aktie einen Nominalwert von mindestens einem Euro.

Ähnliche Begriffe:


Buchliste: Grundkapital


Andere /Weitere Definition:
Grundkapital --->Aktienkapital.

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