Ein Cap ist ein Finanzinstrument zur Absicherung gegen steigende Zinsen, in Form einer vertraglichen Vereinbarung einer Zinsobergrenze, der ein nomineller Kapitalbetrag zugrunde liegt.

Übersteigt dabei ein Referenzzinssatz (z. B. EURIBOR oder LIBOR) die vertraglich festgelegte Zinsobergrenze (Strike-Preis), so zahlt der Verkäufer (Stillhalter) dem Käufer des Cap die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze. Die Ausgleichszahlung des Verkäufers erfolgt nur dann, wenn am Zinsfestlegungstermin der Referenzzinssatz oberhalb der vereinbarten Zinsobergrenze liegt. Die fälligen Zahlungen werden am Tage der Zinsperioden unter Berücksichtigung der Anzahl der Tage geleistet. Der Käufer eines Caps zahlt hierfür eine Prämie an den Verkäufer, entweder in Form einer Einmalprämie oder in regelmäßigen Zahlungsschritten.