Ein Diskont ist Zinsabzug auf gehandelte oder eingelöste Verpflichtungen, die erst zu einem späteren Termin fällig sind.

Dies geschieht beispielsweise bei Wechseln, die vor Fälligkeitsdatum bei einer Bank unter Berücksichtigung des Diskontsatzes eingereicht werden; außerdem bei Finanzierungsschätzen des Bundes etc.

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