Ein Verbot im Börsenhandel kann sich auf Usancen, Verträge oder Straftaten beziehen.

Strafrechtlich verboten sind --->Insidergeschäfte

Ähnliche Artikel

Angebot ■■■
Das Angebot ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre bzw. Vertragsrecht. Es beschreibt die Willenserklärung . . . Weiterlesen
Bundesschatzbrief auf allerwelt-lexikon.de■■
Bundesschatzbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere des Bundes, die nicht in den Börsenhandel gegeben . . . Weiterlesen
Broker auf allerwelt-lexikon.de■■
Ein Broker ist im Wertpapiergeschäft derjenige, der Käufer und Verkäufer zusammenbringt. Er fungiert . . . Weiterlesen
Stichtag ■■
Der Begriff "Stichtag" hat im Finanzkontext eine wichtige Bedeutung. Er bezieht sich auf einen spezifischen . . . Weiterlesen