Ein Verbot im Börsenhandel kann sich auf Usancen, Verträge oder Straftaten beziehen.
Strafrechtlich verboten sind --->Insidergeschäfte
Ein Verbot im Börsenhandel kann sich auf Usancen, Verträge oder Straftaten beziehen.
Strafrechtlich verboten sind --->Insidergeschäfte
Ähnliche Artikel | |
Angebot | ■■■ |
Das Angebot ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre bzw. Vertragsrecht. Es beschreibt die Willenserklärung . . . Weiterlesen | |
Bundesschatzbrief auf allerwelt-lexikon.de | ■■ |
Bundesschatzbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere des Bundes, die nicht in den Börsenhandel gegeben . . . Weiterlesen | |
Broker auf allerwelt-lexikon.de | ■■ |
Ein Broker ist im Wertpapiergeschäft derjenige, der Käufer und Verkäufer zusammenbringt. Er fungiert . . . Weiterlesen | |
Stichtag | ■■ |
Der Begriff "Stichtag" hat im Finanzkontext eine wichtige Bedeutung. Er bezieht sich auf einen spezifischen . . . Weiterlesen |