"billigst" ist ein Zusatz zu einem Kaufauftrag und bedeutet, dass dieser Auftrag ohne Kursangabe (Limit) erteilt wurde.

Der Käufer ist mit der Ausführung zum aktuellen Börsenkurs einverstanden. Damit akzeptiert er jeden am Ausführungstag für ihn relevanten zustande kommenden Kurs. Ein Anspruch auf den Tagestiefstkurs besteht nicht. Ein Risiko besteht bei umsatzschwachen Papieren und volatilen Märkten, da der Investor u.U. einen weit höheren Preis als erwartet bezahlen muss.


Andere /Weitere Definition:

Das Limit "Billigst" ist ein ohne Limit erteilter Auftrag (Order) zum Kauf von Wertpapieren.

Der Käufer ist mit der Ausführung zum aktuellen Börsenkurs einverstanden. Damit akzeptiert der Käufer jeden am Ausführungstag für ihn zustande kommenden, relevanten Kurs. Ein Anspruch auf den Tagestiefstkurs besteht nicht. Das Risiko einer billigst erteilten Order liegt bei umsatzschwachen Papieren und volatilen Märkten darin, dass der Anleger u.U. einen weit höheren Preis als erwartet bezahlen muss.

Siehe auch Bestens, Stop Loss, FOK,IOC und Stop Buy

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