Als Schatzanweisung gilt eine kurz- bis mittelfristige Schuldverschreibung der öffentlichen Hand oder aus den Sondervermögen des Bundes.

Man unterscheidet zwischen unverzinslichen Schatzanweisungen, bei welchen die Vergütung durch Diskontierung erfolgt und festverzinslichen Schatzanweisungen. Siehe: Kassenobligationen.

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