English: Income tax

Die Einkommensteuer stellt eine Personensteuer, die als Gemeinschaftssteuer sowohl dem Bund als auch den Ländern zufließt dar.

Alle natürlichen Personen, die im Inland ihren Wohnsitz haben, sind uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig. Von der Einkommenssteuer werden nur erfasst: Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte nach § 23 EstG. Bei den übrigen Einkommensarten sind die Überschusseinkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) zu versteuern. Letztlich sind von dem Einkommen noch die außergewöhnlichen Belastungen, die Sonderausgaben und die diversen Freibeträge abzuziehen. Das sich dann ergebende Einkommen ist das zu versteuernde Einkommen. Nach § 25 EstG wird die Einkommensteuer jährlich veranlagt. Die Entrichtung der Steuer erfolgt durch Vorauszahlungen (z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer). Die Höhe der Steuer ergibt sich in Deutschland anhand eines sogenannten Formeltarifs aus den Einkommenssteuertabellen.

Wer seine voraussichtliche Einkommensteuer selbst schon einmal berechnen will, kann dafür auch diesen Einkommensteuer Rechner nutzen, der jeweils die neuen Regeln berücksichtigt.