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Die Steuer ist eine Abgabe an den Staat (genauer: an ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen) ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung.

Der Empfänger finanziert mit dem Steueraufkommen primär seine Aufgaben. Allerdings sind auch Steuern zu beobachten, die ein Wohlverhalten des Bürgers erreichen und lenken soll. (Tabaksteuer, Branntweinsteuer)

Früher bestand die Steuer auch aus Dienstleistungen (Frondiensten) und Naturalien (Der "Zehnte"), heutzutage kann die steuer nur durch Geldleistungen abgegolten werden.

Steuern lassen sich nach den sie verursachenden Kriterien kategorisieren:

  • Besitzsteuer
  • Verkehrssteuern werden bei Anlässen erhoben, bei denen man am Wirtschaftsprozess teilnimmt (Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer)
  • Verbrauchssteuer (Energiesteuer, früher Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer)

Waren, die im Ausland produziert wurden können bei der Einfuhr mit einem Zoll belegt werden. Dies wäre dann ein Äquivalent zur Steuer.


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