Eine Quellensteuer ist eine nach dem Quellenprinzip erhobene Steuer, d. h. am Ort und zur Zeit des Entstehens der steuerpflichtigen Zahlung.

Dabei wird der Schuldner der Zahlung gesetzlich zur Einbehaltung und Abführung des festgesetzten Steuerbetrags verpflichtet. Die bekannteste nationale Quellensteuer ist die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer. Kapitalanleger verbinden mit dem Begriff der Quellensteuer vor allem die auf Dividenden und Zinsen einbehaltene Kapitalertragsteuer. Die so einbehaltene Steuer wird auf die endgültige Steuerschuld des steuerpflichtigen Empfängers angerechnet und ggf. auch erstattet.

Ähnliche Artikel

Lohnsteuer ■■■■■■■
Lohnsteuer im Finanzenkontext bezeichnet die Steuer, die direkt vom Arbeitslohn der Arbeitnehmer abgezogen . . . Weiterlesen
Wechsel ■■■■■■
Ein Wechsel (Engl.: bill of exchange.) ist ein schuldrechtliches Wertpapier, das losgelöst von einem . . . Weiterlesen
Zinsabschlagssteuer ■■■■■
Die Zinsabschlagssteuer wird bei allen festverzinslichen Wertpapieren erhoben. Sie ist eine Form der . . . Weiterlesen
Kapitalertragssteuer ■■■■■
Die Kapitalertragssteuer ist ein Teil der Einkommensteuer und wird im Direktabzugs­­verfahren erhoben . . . Weiterlesen
Freistellungsauftrag ■■■■■
Ein Freistellungsauftrag im Finanzen Kontext ist ein Auftrag, den Bankkunden in Deutschland an ihre Bank . . . Weiterlesen
Kapitalertragsteuer ■■■■■
Kapitalertragsteuer bezeichnet im Finanzenkontext eine Steuer, die auf den Gewinn erhoben wird, der aus . . . Weiterlesen
Einkommenssteuer ■■■■■
Einkommenssteuer im Finanzenkontext bezieht sich auf eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher . . . Weiterlesen
Steuern ■■■■■
Im Haushaltsjahr 2001 beanspruchte der Staat in Deutschland Steuern (Einzahl: Steuer) mit einem geschätzten . . . Weiterlesen
Schuldendienst ■■■■■
Schuldendienst bezeichnet im Finanzen Kontext die regelmäßigen Zahlungen, die ein Kreditnehmer leisten . . . Weiterlesen
Tilgung ■■■■■
Der Rückkauf oder die ganz oder teilweise Rückzahlung einer Schuld wird als Tilgung bezeichnetBei festverzinslichen . . . Weiterlesen