Eine Quellensteuer ist eine nach dem Quellenprinzip erhobene Steuer, d. h. am Ort und zur Zeit des Entstehens der steuerpflichtigen Zahlung.
Dabei wird der Schuldner der Zahlung gesetzlich zur Einbehaltung und Abführung des festgesetzten Steuerbetrags verpflichtet. Die bekannteste nationale Quellensteuer ist die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer. Kapitalanleger verbinden mit dem Begriff der Quellensteuer vor allem die auf Dividenden und Zinsen einbehaltene Kapitalertragsteuer. Die so einbehaltene Steuer wird auf die endgültige Steuerschuld des steuerpflichtigen Empfängers angerechnet und ggf. auch erstattet.