Die in Rechnungen eines Lieferanten enthaltene Umsatzsteuer nennt sich aus Sicht des belieferten Unternehmens Vorsteuer.

Die Vorsteuer kann beim Finanzamt zurückgefordert werden. Meist wird sie mit der Umsatzsteuer, die das Unternehmen für die eigenen Rechnungen erhält, verrechnet.


Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.

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