Der Verkauf ist ein Rechtsgeschäft, bei dem eine Sache oder ein Recht übereignet wird und im Gegenzug ein Entgelt gezahlt wird.
Der regelmäßige Verkauf von Waren oder Rechten wird auch als Handel bezeichnet.
Derjenige, der die Ware bzw. das Recht abgibt, wird als Verkäufer bezeichnet, der Vertragspartner ist der Käufer.
Der Kauf ist im Prinzip das gleiche Rechtsgeschäft. Der Begriff wird dann verwendet, wenn das Rechtsgeschäft aus Sicht des Käufers gesehen wird.
Ist ein Unternehmen regelmäßig sowohl auf der Verkäufer als auch auf der Käuferseite, bezeichnet das Unternehmen seine Geschäfte als "Ankauf und Verkauf".