Bei einer Verkaufsoption (englisch: Put) erwirbt der Käufer (gegen Zahlung einer Prämie) das Wahlrecht, ein bestimmtes Gut (z.B.

Aktien) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb der Optionsfrist zu einem vorher definierten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Der Käufer einer Verkaufsoption muß jedoch keine Erfüllung verlangen; er kann die Option auch (wertlos) verfallen lassen. Dies wird i. d. R. dann geschehen, wenn er aus der Ausübung der Option keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen kann.