Eine Aktie ist ein Wertpapier, das den Aktionär (dem Eigentümer des Papiers) als Teilhaber an einer Aktiengesellschaft ausweist. Sie garantiert damit in der Regel einen Anspruch auf einen Teil des Ertrages (die Dividende) des Unternehmens.
Aktien werden oft an einer Börse gehandelt. Voraussetzung ist meist, dass eine genügend große Anzahl von Aktien im Streubesitz sind, damit börsentäglich eine nennenswerte Nachfrage auf ein entsprechendes Angebot stößt.
Ähnliche Definition:
Die Aktie ist eine Urkunde, die einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Siehe auch:
"Aktien" findet sich im WZ2003 Code "67.12.0"
- - Vermittlung von Aktien und Warentermingeschäften
Andere /Weitere Definition:
Eine Aktie ist ein Dokument, das das Recht am Anteil einer Aktiengesellschaft verbrieft. Bei einer Aktiengesellschaft gehört das Unternehmen den Aktionären. Eine Aktie hat i.d.R. einen Nennwert. Dieser gibt an, mit welchem Anteil eine Aktie am Grundkapital einer AG beteiligt ist. Mit dem Gesetz über die Zulassung von Stückaktien wurden 1998 nennwertlose Aktien in das deutsche Aktienrecht eingeführt. Bei diesen wird das Aktienkapital durch eine bestimmte Anzahl von Aktien dargestellt und nicht durch einen bestimmten Nennbetrag.
Ein Aktionär haftet in Höhe des Nennwerts seiner Aktien und wird durch die Dividende am unternehmerischen Erfolg (Gewinn) der AG beteiligt. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung hat ein Aktionär die Möglichkeit, z.B. über die Gewinnverwendung zu entscheiden. Während Stammaktien ("Stämme") dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusichern, haben Vorzugsaktien ("Vorzüge") kein Stimmrecht, erhalten jedoch i.d.R. eine etwas höhere Dividende als Stammaktien.
Andere /Weitere Definition:
Eine Aktie ist ein Wertpapiertyp (wie auch Fonds, Renten und Optionsscheine)
Bei einer Aktiengesellschaft gehört das Unternehmen den Aktionären.
Eine Aktie hat i.d.R. einen Nennwert. Dieser gibt an, mit welchem Anteil eine Aktie am Grundkapital einer AG beteiligt ist.
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