Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft mit Elementen einer Personengesellschaft.
Nach der Legaldefinition des § 278 I Aktiengesetz ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter - Komplementäraktionär) während die übrigen nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften (Kommanditaktionäre).