Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft mit Elementen einer Personengesellschaft.

Nach der Legaldefinition des § 278 I Aktiengesetz ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter - Komplementäraktionär) während die übrigen nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften (Kommanditaktionäre).

Ähnliche Artikel

Ähnliche Artikel

Personengesellschaft ■■■■■■■■■■
Der Begriff Personengesellschaft fasst die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft . . . Weiterlesen
Kommanditaktionär ■■■■■■■
Ein Kommanditaktionär ist ein Aktionär einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA); - - Er ist . . . Weiterlesen
Kommanditgesellschaft ■■■■■■■
Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) benötigt man mindestens einen Komplementär (persönlichen . . . Weiterlesen
Gesellschafter ■■■■■■
Der Gesellschafter ist der (Mit-)Eigentümer eines Unternehmens. ; - Je nach Haftungsumfang wird er . . . Weiterlesen
Aktiengesellschaft ■■■■■■
Die Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensrechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für ihre Verbindlichkeiten . . . Weiterlesen
Unternehmen ■■■■■■
Ein Unternehmen ist ein wirtschaftliche Einheit mit folgenden Eigenschaften; - Das Streben nach Gewinn, . . . Weiterlesen
juristische Person ■■■■■
Eine juristische Person ist ein Rechtsgebilde, das einer natürlichen Person gleichgestellt ist, also . . . Weiterlesen
Kommanditist ■■■■■
Der Kommanditist ist der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der nur bis zur Höhe seiner Einlagen . . . Weiterlesen
Shareholder ■■■■
- Als Shareholder werden die Miteigentümer eines Unternehmens bezeichnet (Aktionäre, Anteilseigner, . . . Weiterlesen
AktG ■■■■
AktG ist eine Abkürzung für --- Aktiengesetz; - - Das Aktiengesetz (vom 06.09.1965) ist die juristische . . . Weiterlesen