Ein Kommanditaktionär ist ein Aktionär einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Er ist anteilig am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Im Gegensatz zum Komplementär haftet er nicht persönlich, sondern wie ein normaler Aktionär lediglich in Höhe seiner Einlage.


Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.