Ein Komplementär ist der persönlich, d.h. mit seinem ganzen Vermögen haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.
Ein Komplementär ist der persönlich, d.h. mit seinem ganzen Vermögen haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.
Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.