Ein Aktionär ist eine Person oder Institution, die Anteile an einer Aktiengesellschaft besitzt. Eine Aktiengesellschaft ist eine Art von Unternehmensstruktur, bei der das Unternehmen in Anteile, sogenannte Aktien, aufgeteilt ist.
Jeder Aktionär besitzt eine bestimmte Anzahl von Aktien, die ihm einen Bruchteil des Eigentums am Unternehmen geben. Die Aktionäre sind somit Teilhaber des Unternehmens und haben ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, wie zum Beispiel bei der Wahl von Vorstandsmitgliedern oder bei der Annahme von Geschäftsberichten. Sie haben auch das Recht, an den Gewinnen des Unternehmens zu partizipieren, die in Form von Dividenden ausgezahlt werden. Allerdings tragen Aktionäre auch das Risiko, dass der Wert ihrer Aktien sinken kann, wenn das Unternehmen schlecht läuft oder wenn sich die wirtschaftlichen Bedingungen verschlechtern.
Siehe auch Aktiengesellschaft im industrie-lexikon.de -->Aktiengesellschaft