Der Eigentümer einer Sache ist derjenige, der aus juristischer Sicht alle Rechte an einer Sache hat. Dies unterscheidet ihm vom Besitzer. Letzterer hat die tatsächlichen Rechte an einer Sache, die ihm entweder legal vom Eigentümer übertragen wurden oder illegal durch eine Straftat zufielen.
Beispiel: Der Mieter eines Hauses ist somit der Besitzer des Hauses, während der Empfänger der Miete der Eigentümer ist.