English: Owner / Français: Droit de propriêtê
Der Begriff Inhaber bezeichnet im Schuldrecht und im Sachenrecht denjenigen, dem eine Forderung oder ein bestimmtes Recht zusteht.
Im Finanzbereich bezieht sich der Begriff "Inhaber" auf die Person oder das Unternehmen, das das Eigentum an einem Vermögenswert oder einer Forderung hat. Einige Beispiele für Inhaber sind:
- Aktionär: Der Inhaber von Aktien eines Unternehmens.
- Anleiheinhaber: Der Inhaber von Anleihen, die von einem Unternehmen oder einer Regierung ausgegeben wurden.
- Fondsinhaber: Der Inhaber von Anteilen eines Investmentfonds.
- Immobilienbesitzer: Der Inhaber von Immobilien, wie Häuser oder Grundstücke.
- Kontoinhaber: Der Inhaber eines Bankkontos, auf dem Einlagen gehalten werden.
Inhaber von Vermögenswerten haben in der Regel das Recht, über die Verwendung des Vermögenswerts zu entscheiden und von dessen Erträgen oder Zinsen zu profitieren. Inhaber von Schulden sind verpflichtet, die Schulden zurückzuzahlen und die darauf anfallenden Zinsen zu zahlen.