English: Owner / Español: Propietario / Português: Proprietário / Français: Propriétaire / Italiano: Proprietario

Der Begriff Inhaber bezeichnet im Schuldrecht und im Sachenrecht denjenigen, dem eine Forderung oder ein bestimmtes Recht zusteht.

Im Finanzbereich bezieht sich der Begriff "Inhaber" auf die Person oder das Unternehmen, das das Eigentum an einem Vermögenswert oder einer Forderung hat.

Inhaber von Vermögenswerten haben in der Regel das Recht, über die Verwendung des Vermögenswerts zu entscheiden und von dessen Erträgen oder Zinsen zu profitieren. Inhaber von Schulden sind verpflichtet, die Schulden zurückzuzahlen und die darauf anfallenden Zinsen zu zahlen.

Beschreibung

Inhaber im Finanzkontext bezieht sich auf eine Person oder Einrichtung, die offiziell im Besitz von finanziellen Vermögenswerten oder Verträgen ist. Diese Person oder Einrichtung hat das Recht, über diese Vermögenswerte zu verfügen oder Gewinne daraus zu erzielen. Der Inhaber kann beispielsweise eine Aktie oder eine Anleihe besitzen und davon profitieren.

Anwendungsbereiche

Beispiele

Einige Beispiele für Inhaber sind:

Beispielsätze

  • Der Inhaber des Kontos hat das Recht auf Zinsen.
  • Das Vermögen des Inhabers ist gut diversifiziert.
  • Dem Inhaber wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Anleihe vorzeitig zu kündigen.
  • Ich habe den Inhaber des Depots kontaktiert, um Informationen zu erhalten.
  • Die Inhaber der Aktien stimmten über die Unternehmensfusion ab.

Ähnliche Begriffe

Artikel mit 'Inhaber' im Titel

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  • Kontoinhaber: Der "Kontoinhaber" ist die Person oder das Unternehmen, dem das Bankkonto gehört und das die volle Verantwortung für das Konto und dessen Transaktionen trägt
  • Inhaberaktie: Die Inhaberaktie ist eine Aktie, deren Rechte aus dem entsprechenden Papier (dem Inhaberpapier) abgeleitet werden kann. Der Besitzer von Inhaberaktien kann alle mit ihnen verbundenen Rechte (Dividendenanspruch, Stimmrecht) wahrnehmen, ohne . . .
  • Inhaberpapier: Ein Inhaberpapier im Finanzen Kontext ist ein Wertpapier, das auf den Inhaber lautet und nicht namentlich auf eine bestimmte Person registriert ist. Das bedeutet, dass der jeweilige Eigentümer des Papiers die damit verbundenen Rechte . . .
  • Rechteinhaber: Rechteinhaber ist eine Person oder Organisation, die rechtliche Ansprüche oder Eigentumsrechte an einem bestimmten Vermögenswert oder geistigen Eigentum besitzt
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Weblinks

Zusammenfassung

Inhaber im Finanzkontext ist eine Person oder Einrichtung, die offiziell im Besitz von finanziellen Vermögenswerten oder Verträgen ist. Diese können in verschiedenen Anwendungsbereichen wie Bankwesen, Vermögensverwaltung, Investmentfonds, Versicherungen und Unternehmensführung auftreten. Es gibt verschiedene Beispielsätze, die die Verwendung des Begriffs in verschiedenen grammatikalischen Fällen verdeutlichen. Ähnliche Begriffe für Inhaber sind Investor, Eigentümer, Besitzer und Kontoinhaber. Es ist wichtig zu beachten, dass der Inhaber, je nach Situation, auch mit bestimmten Risiken im Finanzbereich konfrontiert sein kann.

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