Als Optionsinhaber wird der Käufer einer Option verstanden.
Der als Herausgeber fungierende Verkäufer wird als Stillhalter bezeichnet.
Als Optionsinhaber wird der Käufer einer Option verstanden.
Der als Herausgeber fungierende Verkäufer wird als Stillhalter bezeichnet.
Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.