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Die Hypothek ist eine dingliche Belastung eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen Teileigentums.

(siehe auch Grundschuld)

Die Hypothek dient einem Kreditgeber als Sicherheit, so dass dieser im Falle einer Nichtrückzahlung das Objekt versteigern (Zwangsversteigerung) und aus dem Erlös den Kredit tilgen kann. Bei mehreren Hypotheken entscheidet die Rangfolge, welcher Kreditgeber zuerst aus dem Erlös bedient wird. Daher vergeben Hypothekenbanken nur Darlehen, die an erster Stelle abgesichert werden können.

Auch nach Tilgung des Kredits wird die Hypothek nicht gelöscht. Sie kann daher ggfs. für einen weiteren Kredit verwendet werden. Der Darlehnsnehmer kann jedoch die Löschung beantragen (beim Notar) und der Darlehnsgeber darf dies nur aus triftigem Grund verweigern.


Andere /Weitere Definition:
Eine Hypothek ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks durch Eintragung in das Grundbuch. Der Begünstigte hat ein Pfandrecht auf das Grundstück in Höhe seiner Forderung. Die Hypothek ist im Gegensatz zur Grundschuld zu dieser Forderung akzessorisch (d.h. von dieser abhängig), so dass die Hypothek dem Gläubiger immer nur in Höhe der zugrundeliegenden Forderung zusteht und Einreden gegen die Forderung auch gegen die Hypothek geltend gemacht werden können.