Im Sprachgebrauch der Kreditinstitute versteht man unter Darlehen (vgl. § 607 ff BGB) langfristige Kredite, die dem Darlehensnehmer meist in einer Summe zur Verfügung gestellt und ebenfalls in einer Summe oder nach vereinbartem Tilgungsplan zurückgeführt werden.

Darlehen können auf verschiedene Arten vergeben werden:

  • Hypothekendarlehen bzw. Grundschuld sind durch Immobilien besicherte Darlehen.
  • Ratenkredite sind Darlehen, deren Rückzahlung in Raten erfolgt.
  • Hypothekendarlehen und Ratenkredite werden meist als Annuitätendarlehen vergeben.
  • Lieferantendarlehen sind Darlehen des Lieferanten an den Kunden. Sie entstehen meist durch eine verlängerte Zahlungsfrist. In diesem Fall kann der Kunde schon über die gelieferte Ware verfügen, zahlt aber erst wesentlich später.


---> Siehe auch:
"Darlehen" findet sich im WZ2003 Code "67.13.0"
- - Vermittlung von Darlehen

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