Der Zins ist die Gegenleistung für geliehenes Kapital, also quasi die "Miete". Zur Abgrenzung (und damit auch zur Begründung der unterschiedlichen Zinshöhen) bezeichnen Banken den Zins für verliehene Gelder als Darlehnszins, während sie Gelder, die sie vom Kunden annehmen mit einem Guthabenzins vergütet werden.
Zinsen können auch zwischen Privatpersonen vereinbart werden, z.B. bei privaten Darlehen oder bei Mietsicherheiten, die der Mieter dem Vermieter übergibt.