Bei einem Swap "tauschen" zwei Vertragspartner ihre Finanzierungskonditionen aus und profitieren von Kostenvorteilen des jeweils anderen.

Swap-Geschäfte treten vor allem in Form von Währungs- und Zinsswaps auf. Ein Währungsswap stellt den Tausch eines Kapitalbetrags plus der resultierenden Zinsbeträge in einer Währung in einen Kapitalbetrag plus der resultierenden Zinsen in einer anderen Währung dar.

Der Tausch kann für beide Seiten unter folgenden Voraussetzungen vorteilhaft sein:

(1) Zwei Unternehmen in unterschiedlichen Ländern haben hinsichtlich der Volumina, der Laufzeiten und der Zinsberechnungsbasen gleiche Finanzierungsinteressen, aber entgegengesetzte Valutabedürfnisse.

(2) die Unternehmen können sich aufgrund ihres Standingvorteils am Heimatmarkt günstiger verschulden als das jeweils andere Unternehmen.

Damit kann ein Währungsswap z. B. wie folgt abgeschlossen werden: Ein deutsches und ein US-amerikanisches Unternehmen verschulden sich jeweils an ihren Heimatmärkten; die aufgenommenen Mittel werden zum Kassakurs getauscht, die jährlichen Zinsverpflichtungen werden gegenseitig beglichen und am Ende der Laufzeit werden die Kapitalbeträge zum ursprünglichen Kassakurs zurückgetauscht. Neben einer Absicherung des Währungsrisikos ermöglicht der Währungsswap den Parteien auch einen kostengünstigeren Zugang zum jeweiligen Fremdwährungsmarkt. Analog funktionieren Zinsswaps. Zum Beispiel werden festverzinsliche Wertpapiere mit unterschiedlichen Finanzierungskonditionen getauscht, so z. B. variable gegen fixe Verzinsung.