Der Kassakurs (auch Einheitskurs) wird im amtlichen Handel gegen 12:00 Uhr mittags festgestellt und wird für Orders (bei 50-Euro Nennwert Aktien) von weniger als 50 Stück verwandt.

Ein Anleger kann aber auch bei einer Order von mehr als 50 Aktien die Abwicklung zum Kassakurs verlangen.


Hinweis: Die Informationen basieren auf allgemeinen Kenntnissen und sollten nicht als Finanzberatung verstanden werden.