English: delimitation
Die Abgrenzungen unterscheiden Aufwand und Ertrag aus der Finanzbuchhaltung auf der einen Seite, von Kosten und Leistungen in der Kostenrechnung auf der anderen Seite. Nicht in die Kostenrechnung gehören Beträge, die nichts mit dem Betriebszweck zu tun haben.

Dazu gehören neutrale und außerordentliche Aufwendungen und Aufwendungen für nicht betriebsnotwendige Liegenschaften, aber auch Spenden, Schenkungen, Aufwendungen für Spekulationsgeschäfte. Sinngemäß das Gleiche gilt für die Abgrenzung von betrieblichen und betriebsfremden Erträgen.


Zeitliche Abgrenzung wird auch zur Gewinnnivellierung vorgenommen, indem vor allem Kosten von einer Periode in die andere verschoben werden, um nicht allzu gute oder allzu schlechte Ergebnisse vorzulegen. Diese Methode ist aber unter Controllern verpönt.
Da Controller Abweichungen nicht als Schuldbeweise betrachten, sondern als Anlass zum Nachdenken, sollten auch die Ergebnisse nach dem effektiven, ereignisorientierten Kosten und Erlösanfall einer Periode dargestellt werden.


Zurzeit besteht die Tendenz, ausgelöst durch die Bewertungsvorschriften IAS (International Accounting Standards) und US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles), im (inner)betrieblichen Rechnungswesen möglichst nur noch aufwandsgleiche Kosten auszuweisen. Dadurch sollen kalkulatorische Kostenarten verschwinden, dafür können Abwertungen, z.B. auf Debitoren und Lager, als Kosten berücksichtigt werden.
Damit lässt sich das nach außen präsentierte Ergebnis leichter mit dem internen abstimmen, aber man vernachlässigt, dass mit der Berichterstattung nach außen und dem betrieblichen Rechnungswesen unterschiedliche Darlegungsstrategien verfolgt werden.