Der Lombardsatz ist der Zinssatz, den die Bundesbank den Banken für die Verpfändung von Wertpapieren (Lombardkredit) berechnet hat und damit die Konditionen angab, zu denen sich Banken Liquidität beschaffen konnten.

Der Lombardsatz zählte zu den Leitzinsen, da er wiederum die Konditionsgestaltung der Banken an ihre Schuldner mitbestimmte. Im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) ist die geldpolitische Souveränität an die Europäische Zentralbank (EZB) übergegangen. Der Lombardsatz wurde weitestgehend durch die Spitzen­refinanzierungs­fazilität ersetzt. Ein ähnlicher Begriff ist der Diskontsatz