Der Diskontsatz war ein bis zum 31.12.1998 von der Bundesbank definierter Zinssatz, zu dem Banken Wechsel an die Bundesbank oder die Landeszentralbanken verkaufen können.

Die maximale Laufzeit dieser Wechsel betrug bis zu drei Monate. Mit dem Diskontsatz steuerte die Bundesbank den Zinssatz, den die Banken ihren Kreditnehmern berechneten. Sie hatte somit Einfluss auf die allgemeine Zins- und Inflationsentwicklung und konnte in Zeiten schwacher Kreditnachfrage durch niedrigere Diskontsätze die Kreditnachfrage steigern, bzw. bei einer überhitzten Wirtschaft durch eine Erhöhung des Diskontsatzes die Gesamtnachfrage drosseln. Der Diskontsatz wurde durch den Basiszinssatz (100%ige Sicherheit) ersetzt.