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Als Sicherheit (auch: Kreditsicherheit) wird die mögliche Reduzierung des Risikos aus überlassenen Geldbeträgen oder Eventualverbindlichkeiten (Avalkredit) verstanden. Die gestellten Sicherheiten werden auf Initiative des Kreditgebers verwertet, sofern der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Unter Personensicherheiten versteht man im wesentlichen die Bürgschaft oder den Schuldbeitritt bzw. die Mitverpflichtung. Sachsicherheiten sind im wesentlichen die Grundschuld, die Verpfändung sowie die Sicherungsübereignung. Bei der Abtretung/Zession wird eine Sicherheit an bestimmten Rechten bestellt. Sie wird trotzdem als Sachsicherheit behandelt.

Sicherheiten können somit sein (nach § 232 Abs. 1 BGB):

  • die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren,
  • die Verpfändung von in das Bundesschuldbuch oder das Landesschuldbuch eingetragenen Forderungen,
  • die Verpfändung beweglicher Sachen,
  • die Bestellung von Schiffshypotheken an in das Schiffsregister oder das Schiffsbauregister eingetragenen Seeschiffen,
  • die Bestellung von Hypotheken an inländischen Grundstücken,
  • Verpfändung von Forderungen, die durch eine Hypothek gesichert sind oder durch Verpfändung von Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken.


Siehe auch:
"Sicherheit" findet sich im UNSPSC Code "46170000"
- - Sicherheit Überwachtung und Detektion

"Sicherheit" findet sich im NACE Code "75.2"
- - Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung

"Sicherheit" findet sich im WZ2003 Code "75.24.0"
- - Öffentliche Sicherheit und Ordnung



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